Aufgaben des ö.b.u.v. Sachverständigen
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden hauptsächlich von den Gerichten in Streitfällen hinzugezogen, in denen der fachliche Sachverstand eines unabhängigen und neutralen Sachverständigen zur Klärung der Beweisfragen erforderlich ist. Sie sind als Gerichtssachverständige die "Helfer der Richter".
Daneben können und werden die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aber auch von Privatpersonen, Firmen, öffentlichen Auftraggebern, u.a. zur Begutachtung und Beweissicherung in Streitfällen oder zur Abnahme von handwerklichen Leistungen beauftragt.