Prüfverordnung (PrüfVO)

Prüfungen für die Bauaufsichtsämter nach der "Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (Prüfverordnung - PrüfVO)" werden von mir leider nicht durchgeführt. Für diese Prüfungen sind die staatlich anerkannten Sachverständigen, die sog. Prüfsachverständigen, zuständig.

Eine Liste der in Nordrhein-Westfalen zugelassenen Prüfsachverständigen finden Sie hier: https://www.brd.nrw.de/themen/planen-bauen/bauaufsicht/die-liste-der-pruefsachverstaendigen

In den anderen Bundesländern fragen Sie bitte bei den zuständigen Bauaufsichtsämtern nach einer entsprechenden Liste.